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Lebensversicherung

Eine Vielzahl an Gesellschaften bieten Lebensversicherungen an.
Mit unseren Spezialvergleichen finden wir für Sie das Produkt, das am Besten zu Ihnen und Ihren Leistungswünschen passt!

Kontaktieren Sie uns zu den nachfolgenden Themen und wir beraten Sie zu den Leistungsstärksten Tarifen am Markt.
Kapitallebensversicherung
Risikolebensversicherung
Als Richtwert für die Höhe der Absicherung einer Familie empfiehlt sich mind. das 5-fache Jahresnettoeinkommen. Bitte beachten Sie, dass eine sog. "Überkreuzversicherung" einen Steuervorteil insofern auslöst, als dass die Todesfallleistung nicht in die Erbmasse fließt (Beispiel: VN, Beitragszahler und Bezugsberechtigter = Ehemann, VP = Ehefrau). Gerade bei Unverheirateten ist dies ein besonderer Vorteil, da es hier keine Freibeträge gibt.
Rerufsunfähigkeitsversicherung
Als maximale versicherbare Obergrenze wird marktüblich ca. 80% des Nettoeinkommens als mtl. BU-Rente von den Gesellschaften akzeptiert. Die Versteuerung der BU-Renten im Leistungsfall unterliegt der Ertragsanteilbesteuerung gem. Ertragsanteiltabelle zeitlich begrenzter Renten (siehe § 55 EStGDV).
Betriebliche Altersversorgung
Aufgrund der einfachen Handhabung u. a. bei einem Arbeitgeberwechsel empfiehlt es sich in den meisten Fällen als Durchführungsweg eine Direktversicherung zu wählen. Die Versteuerung in der Rentenphase erfolgt nach dem individuellen Steuersatz.
Rürup-Rentenversicherung
Es gelten folgende Grenzen bzgl. der steuerlichen Ansetzbarkeit: Max. 40.000 EUR p.a. bei Verheirateten, max. 20.000 EUR p. a. bei Ledigen abzgl. bereits vorhandener Vorsorgeaufwendungen. Die volle steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge gilt ab 2025, in den Jahren davor jeweils 2% weniger. Die Versteuerung in der Rentenphase erfolgt nach dem individuellen Steuersatz. (siehe Steuertabelle Rürup)
Riester-Rentenversicherung
Beiträge für die Riester-Rente können bei unmittelbarer Förderberechtigung bis zu einer Höhe von 2.100 EUR pro Jahr zu 100% steuerlich geltend gemacht werden. Der evtl. Steuervorteil wird jedoch im Rahmen der Günstigerprüfung mit den Zulagen verrechnet. Die Versteuerung in der Rentenphase erfolgt nach dem individuellen Steuersatz.
Private Rentenversicherung (Schicht 3)
Die Private Rentenversicherung ist steuerlich ungefördert. Die Versteuerung der Renten im Rentenbezug unterliegt jedoch der günstigen Ertragsanteilbesteuerung gem. Leibrententabelle (siehe § 22 EStG).
Dread Disease / Schwere Krankheiten-Vorsorge
Die Dread Disease bezahlt im Leistungsfall einen Einmalbetrag, sobald eine der bedingungsgemäß versicherten Krankheiten (z. B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, usw.) diagnostiziert ist.
Pflegeversicherung
Im Falle einer Pflegebedürftigkeit beteiligt sich die gesetzliche Pflegepflichtversicherung zu gewissen Höchstgrenzen und je nach Pflegestufe an den entstandenen Kosten. Eine evtl. Pflegelücke muss jeder Bundesbürger selbst schließen. Denn bevor die Sozialhilfe leistet, wird erst das Vermögen des Pflegebedürftigen herangezogen. Ist dieses Vermögen verbraucht, müssen auch Ehepartner und Kinder teilweise für die Kosten aufkommen.
 

 
 
 
 
Uttenweiler, Biberach, Riedlingen, Ravensburg, Ulm, Ehingen, Laupheim, Memmingen
© ByFinanz . Harald A. Becker . 2014